Außerordentliche und dringende/notwendige Maßnahmen (Art. 42) mit ausschließlichem Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes über die Spendensammlung zur Unterstützung der Maßnahmen gegen den epidemiologischen Notstand durch Covid-19, sofern Spenden eingegangen sind (Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020)
Gesetzliche Grundlage
Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020
Aktualisierung
Rechtzeitig
| Jahr | Titel | File |
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| Die Körperschaft hat keine Kompetenz in diesem Bereich | Download file |
Letzte Aktualisierung: 11.06.2026















