Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
Gesetzliche Grundlage
Art.42 d.lgs 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
| Jahr | Titel | Link |
|---|---|---|
| 0.0 | Die Körperschaft hat keine Kompetenz in diesem Bereich. | Link zur Seite |
Letzte Aktualisierung: 08.04.2016
























