Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

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Gesetzliche Grundlage

Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig



Jahr Titel File
Art. 47 d.lgs 14 marzo 2013, n. 33. Download file


Letzte Aktualisierung: 18.05.2015