Erstellung einer Rangordnung für die befristete Anstellung von SozialbetreuerInnen, V. Funktionsebene

Arbeitsangebot erstellt am 23.02.2024
Erstellung einer Rangordnung für die befristete Anstellung von SozialbetreuerInnen, V. Funktionsebene
Latsch
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Deadline 22.03.2024

DER DIREKTOR

gibt bekannt, dass Rangordnungen nach Prüfungen für die befristete Anstellung von

SozialbetreuerInnen

V. Funktionsebene, mit Vollzeit- und Teilzeitarbeit, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, erstellt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Rangordnungen:

  • Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule sowie zusätzlich:
  • Diplom als Sozialbetreuer oder Diplom des Altenpflegers/Familienhelfers mit zusätzlichem Diplom des Behindertenbetreuers

  • Zweisprachigkeitsnachweis „B1“ (ehem. „C“)

  • Zugehörigkeit zur deutschen Sprachgruppe

Die nach einer Vorlage abgefassten Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnungen müssen bis

12.00 Uhr des 22.03.2024

im Sekretariat des ÖBPB „Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit“ Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Hauptstr. 57, 39021 Latsch eingereicht werden.

Die Erstellung der Rangordnungen erfolgt nach Bewertung der Prüfungen.

Die Vorlage für das Ansuchen und nähere Auskünfte können im Sekretariat des Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Tel. 0473/623 150, info@altenheimlatsch.it eingeholt werden oder direkt von der Homepage www.altenheimlatsch.it heruntergeladen werden.