Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz


 



Verweise auf das Dekret

Art. 43, c.1 d.lgs 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig



Jahr Titel File
Als Antikorruptionsveranbwortliche im Sinne des Gesetzes N. 190 vom 06.11.2012 wurde mit Beschluss Nr.1vom 24.02.2014 die Direktorin pro tempore PERKMANN MARTINA ernannt Download file


Letzte Aktualisierung: 29.07.2025