Organe der Einrichtung sind:
- der Verwaltungsrat
- der Präsident
- der Direktor
- das Rechnungsprüfungsorgan
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich aus 7 Mitgliedern, den Präsidenten inbegriffen, zusammen, die jeweils vom Gemeinderat vorgeschlagen und von der Südtiroler Landesregierung ernannt werden. Er wird alle fünf Jahre neu bestellt. Neben der Ernennung des Präsidenten und des Vizepräsidenten bestimmt er die betriebspolitische und verwaltungsmäßige Ausrichtung des Betriebes und gibt die Zielsetzungen und die durchzuführenden Programme vor. Er genehmigt u.a. den Jahres- und Mehrjahreshaushaltsplan, den Programmplan und die Abschlussrechnung. Der Verwaltungsrat führt alle in der geltenden Satzung des Betriebes enthaltenen Funktionen aus. Der Verwaltungsrat des Wohn- und Pflegeheims St. Pauls setzt sich seit 20. August 2013 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Kofler Martin (Präsident)
- Schmiedhofer Johann (Vizepräsident)
- Arervo Bruno
- Leimegger Bernhard
- Macchia Prof. Agg. Vanessa
- Ohnewein Dr. Renate
- Stadler Dr. Ing. Alois
Präsident
- ist gesetzlicher Vertreter der Einrichtung;
- regt die Betriebsstrategien an;
- ergreift Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit mit öffentlichen verwaltungen und anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und sanitärer Dienste;
- nimmt (in festgelegten Situationen) die ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben wahr.
Direktor
- ist ranghöchster Beamter der Einrichtung;
- ist verantwortlich für die Führung und Verwaltung des Betriebes sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele;
- sorgt für die Durchführung der vom Verwaltungsrat genehmigten Beschlüsse;
- trifft alle Maßnahmen in Bezug auf das Personal;
- besitzt im Rahmen der Planungs- und Programmierungsrichtlinien des Betriebes und unter Beachtung der Ordnungen des Betriebes weitestgehende Autonomie hinsichtlich der Organisation der Dienste.
Rechnungsprüfungsorgan
Das Rechnungsprüfungsorgan wird vom Verwaltungsrat ernannt. Dieses nimmt die Überprüfung und Genehmigung der Rechnungslegung im Sinne der geltenden Bestimmungen vor.