Lana
Deadline 09.04.2025
Die Stiftung Lorenzerhof ÖBPB plant, eine Rangordnung für die provisorische Aufnahme des folgenden Berufsbildes zu erstellen:
Berufskrankenpfleger/ Berufskrankenpflegerin (VII.TER FE)
Voraussetzungen:
- Hochschuldiplom als Berufskrankenpfleger:in oder gleichwertige Diplome laut staatlichen Gesetzen oder vom Gesundheitsministerium anerkannte Diplome oder als gleichwertig erklärte Diplome gemäß D.P.R. Nr. 197 vom 26.01.1980 in gelt. Fassung sowie jeweils Eintragung in das entsprechende Berufsverzeichnis.
- Zweisprachigkeitsnachweis „B2“