Lana
Deadline 09.04.2025
Die Stiftung Lorenzerhof ÖBPB plant, eine Rangordnung für die provisorische Aufnahme des folgenden Berufsbildes zu erstellen:
Sozialbetreuer/Sozialbetreuerin (V. FE)
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Abschluss der Grund- oder Mittelschule
- Diplom als Sozialbetreuer/in oder Altenpfleger/in und Familienhelfer/in
- Zweisprachigkeitsnachweis „B1“